Geschichtliche Einleitung und historische Entwicklung

Seit dem späten Mittelalter, etwa mit dem 14. Jahrhundert, suchten die mächtigeren Landesherren des Reiches danach, ihre Herrschaften stärker unter unmittelbarer Verfügung zu halten. Sie gaben Rechte und Besitzungen nun nicht mehr weitgehend als erbliche Lehen aus, sondern ließen diese von abrufbaren, also beamteten Vögten/Amtleuten beaufsichtigen. Diese neuen Lokalverwaltungen wurden Vogteien, Distrikte, Pflegen, später erst Ämter genannte und bündelten die gesamten regionalen Einkommen, Besitzungen und Rechte. Damit gestalteten sie nach und nach ein effektives System moderner Landesverwaltung.

Die Entwicklung der mittelalterlichen Herrschaften zu wirklichen landesgliedernden Ämtern zog sich letztlich aber bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts hin. Im Zuge dieser „Amtswerdung“ bildeten sich noch heute auffindbare Strukturen heraus:

a) der Aufbau einer verschriftlichen internen Amtsverwaltung und die Erweiterung des Amtspersonals,

b) die regelmäßige schriftliche Rechnungslegung gegenüber der Zentralverwaltung und

c) die rechtsgültige Aufzeichnung aller zugehörigen Besitzungen und Einkommen.

Die Wurzeln des Amtes Radeberg liegen in der kolonialen Herrschaft der adligen Herren von Radeberg, die im 13. Jahrhundert an die Wettiner gelangte. Zwar finden sich bereits im 14. Jahrhundert beamtete Verwalter/Vögte der Herrschaft auf der Burg, doch haben die wettinischen Landesherren Radeberg immer wieder verpfändet oder zeitweise gar verkauft.

Erst mit dem 15. Jahrhundert läßt sich eine wirkliche Entwicklung zum „Amt“ fassen:

a) Zum Jahre 1414 ist eine erste Amtsrechnung erhalten; spätestens seit der Mitte des Jahrhunderts fand die detaillierte Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben regelmäßig statt.

b) Vögte lassen sich seit Johann Flachs (1414) fast ununterbrochen nachweisen; in Heinrich von Erdmannsdorf nennt sich ein Verwalter 1470 erstmals Amtmann.

c) An seiner Seite begegnet 1474 der Schösser Bartholomäus Guta.

d) Zum Jahre 1551 schließlich ließ Kurfürst Moritz von Sachsen ein Erbbuch auch für das Amt Radeberg anfertigen, das alle Rechte und Einkommen bis hin zu jedem namentlich erwähnten Bauern aufzeichnet.