Die Militärleistungen des Amtes

Das militärische Aufgebot der wettinischen Lande wurde im Nachgang der Hussitenkriege regional neu organisiert und folglich von den Ämtern aus verwaltet und befohlen. Man unterschied zwischen den Ritterdiensten, die von adligen Lehnsleuten des Kurfürsten zu leisten waren, und der Landfolge der Bauern und Bürger.

Nach einem „Verzeichnis der Ehrbarmannschaft“ aus der Mitte des 15. Jahrhunderts dienten die drei zum Amt gehörigen wettinischen Lehnsleute mit insgesamt 7 gerüsteten Ritterpferden. Die Richter des Amtes hatten zwei Heerwagen mit allen Zugehörigkeiten auszurüsten und vom restlichen Landvolk sollten 60 Schützen mit 44 Armbrüsten und 16 Handbüchsen bereitgestellt werden.

Bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts fand offensichtlich eine weitere Reform statt. Nach dem Erbbuch des Amtes rüsteten nunmehr mehrere Dörfer zusammen immer jeweils einen Heerwagen mit "4 starcken pferdten, 2 furknechten, sampt anderer notdürfftigen zugehorungen aus, zu denen noch eine unterschiedliche Anzahl von Fußknechten kam. Insgesamt stellte das Amt vier Heerwagen, von denen drei in Kleindittmannsdorf, Großröhrsdorf und Arnsdorf standen. Die Stadt Radeberg richtete den vierten Wagen mit 10 Fußknechten" allein aus.